DLRG-Bootsführerschein A
Einsatzgebiet: gesamter Binnenbereich; umfaßt die Bundes- und Landesgewässer sowie die in kommunaler oder privater Trägerschaft stehenden Wasserflächen
Sie werden überall dort eingesetzt, wo die DLRG den Wasserrettungsdienst durchführt. Ihre Aufgabe ist es, Erholungssuchende am, im und auf dem Wasser vor Gefahren zu schützen und sie im Notfall zu retten, bzw. ihre Boote, ... zu bergen.
Voraussetzungen:
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Mindestalter 18 Jahre
- längere aktive Mitarbeit in der DLRG (mind. 2 Jahre WRD, mind. 1 Jahr Bootsdienst)
- abgeschlossene und gültige Fachausbildung Wasserrettungsdienst
- ärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Nachweis über die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
- Bescheinigung von mindestens 15 Fahrstunden im Bootsführer-Dienstbuch
- Vorlage eines amtlichen Führerscheinzeugnisses oder einer amtlichen Fahrerlaubnis
Theoretische Prüfung
- verkehrsrechtliche Bestimmungen
- Regeln für den Betrieb von DLRG-Motorrettungsbooten
- Bootskunde
- Motorenkunde
- Seemannschaft
- Sicherheit auf Booten
- Ausrüstung
- DLRG-Boote im Einsatz
- Umweltschutz
- Wetterkunde
Praktische Prüfung
- An- und Ablegen
- Einfahrt in und Ausfahrt aus einem begrenzten Raum
- Schleppen (in Kiellinie und längsseits)
- Mann über Bord - Manöver
- Ankern
- Hilfeleistung (Segelboot oder Segelsurfeinrichtung)
- Knoten
- Belegen von Pollern und Klampen, Aufschießen einer Leine
- Motorenkunde